Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2023




Sehr geehrte Mitglieder,

 

derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen bezüglich der ausstehenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Bedauerlicherweise erfordert die Erstellung dieser Abrechnungen in diesem Jahr mehr Zeit als gewohnt. Dies ist auf die gestiegenen Anforderungen zurückzuführen, wie die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowie die Preisbremsen für Wärme und Strom.

 

Ein konkretes Zustelldatum können wir Ihnen derzeit noch nicht nennen. Wir versichern Ihnen jedoch, dass Sie Ihre Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2024 erhalten werden.

 

Ein wichtiger Hinweis zur Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Sollte Ihnen die Nebenkostenabrechnung bis dahin nicht vorliegen, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35 EStG auch in Ihrer Steuererklärung für 2024 angeben können. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Wir arbeiten intensiv daran, alle Abrechnungen so schnell wie möglich zu erstellen, und bitten Sie um Geduld.
 

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