Sparen

HANSA Baugenossenschaft – sicher und fair sparen

Der HANSA wurde am 13. Mai 1974 die Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäftes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Auf der 98. ordentlichen Vertreterversammlung am 24. Juni 2024 wurde nun mit großer Mehrheit beschlossen, die HANSA-Spareinrichtung einzustellen und abzuwickeln. Die notwendigen Satzungsänderungen wurden dort ebenfalls beschlossen und werden mit Eintragung ins Genossenschaftsregister wirksam.
 

Kontakt

Christina Hiller

Lämmersieth 49

Telefon: 040 69201-101

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Wer darf bei uns sparen?

FAQs zur Abwicklung der Spareinrichtung

Warum wird die Spareinrichtung abgewickelt?

Die HANSA möchte sich zukünftig voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: die Förderung der Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial ausgewogene und verantwortbare Wohnungsversorgung. 

 

Die zunehmenden gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen der BaFin zum Betreiben einer Spareinrichtung binden erhebliche personelle Ressourcen, die wir zukünftig für die Realisierung eines klimaneutralen Gebäudebestands und die Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum nutzen wollen. 

 

Weiterhin erfordern die Vorschriften der BaFin eine zusätzliche, spezifische Bankenqualifikation von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Nachbesetzungen von Mitgliedern dieser Gremien werden hierdurch erschwert. 

 

Auch zukünftige Kundenerwartungen an digitale Geschäftsprozesse sind mit unserer kleinen Spareinrichtung nur schwer umzusetzen. 
 

Wie geht es jetzt weiter?

Als Sparende müssen Sie vorerst nichts unternehmen. Alle Betroffenen werden nach und nach angeschrieben und über die ordentliche Kündigung ihrer Sparverträge unter Einhaltung der Kündigungs- und Sperrfristen informiert. Die vereinbarten Zinsen werden in voller Höhe ausgezahlt. Aufgrund der Vertragslaufzeiten wird die Abwicklung der Spareinlagen mehrere Jahre in Anspruch nehmen. 

 

Seit dem Beschluss der Vertreterversammlung werden keine neuen Spareinlagen angenommen und bestehende Sparverträge nach Fälligkeit nicht verlängert.

Ist das Geld bei der HANSA sicher angelegt?

Ja, daran hat sich nichts geändert: Die HANSA-Spareinrichtung ist ein verlässlicher Partner und die Spareinlagen sind sicher im genossenschaftlichen Wohnungsbestand angelegt. Zudem ist die HANSA Mitglied im Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Frage „Was ist der Selbsthilfefonds“ weiter unten auf dieser Seite.
 

Gab es eine „behördliche“ Aufforderung, die Spareinrichtung abzuwickeln?

Nein, es gab keine behördliche Aufforderung zur Abwicklung der Spareinrichtung. Sämtliche gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen hat die HANSA erfüllt. Der Vorschlag zur Beendigung der Spareinrichtung aus strategischen Gründen wurde in den genossenschaftlichen Gremien erarbeitet und den Vertreter*innen zur Entscheidung auf der Vertreterversammlung vorgelegt.
 

Entstehen den Sparenden Kosten oder Nachteile durch die ordentliche Kündigung der Spareinlagen?

Nein, die HANSA erfüllt alle Verträge bis zum Kündigungstermin und zahlt die vereinbarten Zinsen vollständig an die Sparer*innen aus. Es entsteht kein finanzieller Nachteil.
 

Kann ich mein Geld alternativ auch in Genossenschaftsanteilen anlegen?

Zurzeit nehmen wir neue Mitglieder nur in Verbindung mit der Anmietung einer Wohnung auf. Für bestehende Mitglieder ist die Höhe der Geschäftsguthaben auf 5.000 € für mit Wohnraum versorgte Mitglieder und auf 1.000 € für nicht mit Wohnraum versorgte Mitglieder begrenzt.
 

Wer kann mir Fragen zur Abwicklung der Spareinrichtung und zu meinen Sparverträgen beantworten?

Ihre bekannten Ansprechpartner*innen in der Spareinrichtung stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. 
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Anlageberatung oder Empfehlungen zum Umgang mit frei werdenden Geldbeträgen geben können bzw. dürfen. 

 

Tel:        040 69 201 – 101
E-Mail:  sparen@hansa-wohnen.de

 

Lesen Sie zur Abwicklung der Spareinrichtung auch gerne den Artikel in der aktuellen „bei uns“.

Unsere Sparprodukte

Keine Neuabschlüsse möglich!

Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist

Bereits mit 5,00 € können Sparer ein Konto einrichten, das zwischen drei und 60 Monaten läuft und variabel verzinst wird. Einzahlungen während der vereinbarten Laufzeit sind jederzeit möglich.

 

Die Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bietet Ihnen hierbei höchstmögliche Flexibilität, denn Sie können jederzeit ohne Kündigung über 2.000,00 € pro Kalendermonat verfügen. Sie wollen in den Genuss einer höheren Verzinsung kommen? Dann schließen Sie einen Sparvertrag mit einer längeren Laufzeit ab. Vorzeitige Auszahlungen sind dann jedoch nicht möglich.


Für die kleinsten Sparfüchse hält die HANSA das „AHOI“-Kinderkonto bereit. Es läuft maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, mit einem Anlagehöchstbetrag von 10.000,00 €. Ihr Kind erhält die Flexibilität einer Spareinlage mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten und wird sogar noch mit einer zusätzlichen Verzinsung von 1,00% für sein Sparen belohnt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Spareinlage bis zur Kündigung ohne Sonderzins fortgeführt.

 

Festzinssparen

Als Mindestanlagebetrag gelten 2.500,00 €, die innerhalb der vereinbarten Laufzeit von einem bis vier Jahren fest verzinst werden. Während dieser Laufzeit sind keine Ein- und Auszahlungen möglich. Die Spareinlage muss drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.

 

Zukunftssparen

Mit kleinen Raten für die Zukunft sparen!

 

Mit monatlichen Beträgen von mindestens 15,00 € und maximal 250,00 € können Sie einen jungen Menschen, der Ihnen sehr am Herzen liegt, schon heute unterstützen, damit er seine Träume und Wünsche in der Zukunft erfüllen kann. Überraschen Sie ihn z.B. zur Volljährigkeit mit einem Zuschuss für seinen Führerschein, sein erstes eigenes Auto oder die Ausbildung.

 

Die Laufzeit der fest verzinsten Einlage kann zwischen vier und 18 Jahren gewählt werden. Zu Vertragsbeginn ist eine Einmalzahlung von maximal 2.000,00 € möglich, ebenso die Reduzierung der monatlichen Sparrate bis zu einer Höhe der Mindestrate während der Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Vorzeitige Auszahlungen sind nicht möglich.

Ratensparverträge

Die monatliche Mindestrate beträgt 15,00 € über vier Jahre bei variabler Verzinsung. Veränderungen der Rate während der Laufzeit sind ebenso ausgeschlossen wie Sonderzahlungen. Die anschließende Ruhephase liegt bei einem dreiviertel Jahr. Vorzeitige Auszahlungen sind nicht möglich.

 

VL-Sparverträge

Kombinieren Sie Ihren Anspruch als Arbeitnehmer auf Vermögenswirksame Leistungen mit den Vorteilen unserer Sparverträge.

 

Bei Sparverträgen über vermögenswirksame Leistungen gilt eine monatliche Mindestrate von 15,00 €. Eine Veränderung der Rate und Sonderzahlungen sind nicht möglich, die Verzinsung ist variabel. Die Sparphase beträgt sechs Jahre, danach gilt eine Ruhephase bis zum 1. Januar des Folgejahres nach der letzten Einzahlung. Die VL-Sparverträge der HANSA werden nicht staatlich gefördert. Vorzeitige Auszahlungen sind nicht möglich.


Fragen zum Sparen

Gibt es eine Höchstgrenze für Spareinlagen?

Die Spareinlagen sind auf maximal 500.000,00 € pro Sparer begrenzt.

 

Gilt der gestellte Freistellungsauftrag für Zins- und Dividendenerträge?

Ja, Sie stellen einen Freistellungsauftrag, der für Ihre Zins- und Dividendeneinkünfte in unserem Hause gilt.

 

In welcher Höhe darf ein Freistellungsauftrag gestellt werden?

Es gelten folgende Höchstbeträge:
 

  •     1.000,00 Euro für Einzelpersonen
  •     2.000,00 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner / Lebenspartner

 

Sind Zinssätze der Spareinrichtung während der Laufzeit fest?

Ja, bei unserem Festzinssparen sind die Zinssätze während der Laufzeit fest.

Die Zinssätze für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist und der verschiedenen Sparverträge sind variabel. Zinsänderungen wirken sich hier direkt während der Laufzeit auf die Spareinlagen aus.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich ein Sparkonto eröffne?

Keine Neuabschlüsse möglich!

Die HANSA berechnet ihren Sparern keinerlei Gebühren, weder bei der Anlage, noch bei der Kontoführung.

 

Wie ist meine Spareinlage bei der HANSA abgesichert?

Die HANSA ist Mitglied im Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung.

 

Was sind Vorschusszinsen?

Grundsätzlich hat kein Sparer einen Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung seiner Spareinlagen. Werden diese jedoch ausnahmsweise und ohne vorherige Kündigung zurückgezahlt, so können auf die zurückgezahlten Einlagen Vorschusszinsen berechnet werden. Diese betragen zurzeit 1/4 des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (max. für 900 Tage).

 

Was ist der Selbsthilfefonds?

Als HANSA Baugenossenschaft möchten wir die Einlagen unserer Sparer zusätzlich schützen. Deshalb sind wir Mitglied im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung des GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e .V. Der Selbsthilfefonds ist Ausdruck der Solidarität der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Er wird gemäß § 2 der Satzung des GdW in Selbstverantwortung und Selbstverwaltung als Zweckvermögen beim genossenschaftlichen Spitzenverband geführt. Hierfür entrichtet jedes Mitglied – also auch wir – jährliche Beiträge. Die Mittel aus dem Fonds dürfen lediglich zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.

Besteht die Gefahr, dass ein Fonds-Mitglied die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, setzt der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften ein. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut zwar nicht vorgesehen, es begründet sich aber auch kein formaler Rechtsanspruch auf Leistung seitens der Genossenschaft oder ihrer Sparer. In der Praxis handelt es sich um ein theoretisches Risiko: Der Selbsthilfefonds des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Fonds eintreten musste.

Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung macht im Schnitt 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus. Weder die HANSA noch die übrigen Genossenschaften leben von einem schnelllebigen, risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft wie Vollkreditinstitute, sondern von dauerhaft gesicherten Mieterträgen. Wir betonen dies ausdrücklich um zu vermitteln, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere – das heißt günstigere – ist als bei Vollkreditinstituten.

In ihrer Geschäftstätigkeit sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihnen zudem eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG zur Hereinnahme von Spareinlagen erteilt. Die stellt zwar das einzige Bankgeschäft einer Genossenschaft dar, qualifiziert diese Genossenschaft aber formal zu Kreditinstituten. Die Spareinlagen werden ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Das bankmäßige Aktivgeschäft (Kreditgeschäft), das Giro-, Wertpapier-, Depot- und andere Bankgeschäfte werden von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nicht betrieben; hierauf erstreckt sich ausdrücklich nicht ihre Bankerlaubnis.

Diese Genossenschaften sind also nach Satzung und tatsächlicher Geschäftspolitik vorrangig Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedschaft der HANSA im Sicherungsfonds des GdW trägt diesen Besonderheiten Rechnung.

 

Sparordnung

 

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Zinskonditionen

 

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Freistellungsauftrag zum Ausfüllen und mit Orginalunterschrift an HANSA versenden

 

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