Häufige Fragen

Fragen rund um die Mitgliedschaft und die Wohnung

Fragen zur Mitgliedschaft

 Wie kann ich Genossenschaftsmitglied der HANSA Baugenossenschaft werden?

 

Zurzeit nehmen wir neue Mitglieder nur in Verbindung mit einer neuen Wohnung auf. Sie können sich jedoch bei uns als Interessent für eine Wohnung bewerben. Sobald ein passendes Wohnungsangebot für Sie vorliegt und Sie es annehmen, kommt es zu einer Mitgliedschaft.

 

Welche Vorteile ergeben sich für mich aus meiner Mitgliedschaft?  

 

Die Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Aufgrund des Dauernutzungsvertrages haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht.
  • Der demokratische Aufbau gibt Ihnen die Möglichkeit zur Mitsprache.
  • Unsere Spareinrichtung bietet Ihnen lukrative Anlagemöglichkeiten.
  • Wir initiieren Nachbarschaftstreffs und organisieren regelmäßig Feste und andere Veranstaltungen für unsere Mitglieder.

Unter den Dächern der Genossenschaften befindet sich Gemeinschaftseigentum und somit auch Ihr Eigentum. Jedes Mitglied ist durch das Zeichnen seiner Anteile gewissermaßen Miteigentümer und bringt sich über die Mitgliedervertreter entsprechend ein. Bei der HANSA Baugenossenschaft steht die wohnliche Versorgung zwar im Mittelpunkt, dennoch gibt es viele Serviceleistungen, etwa Nachbarschaftstreffs, die Sommerfeste in den Wohnanlagen oder das jährliche Weihnachtsmärchen für alle Kinder. Wohnen bei einer Genossenschaft hat schon immer mehr bedeutet, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.

 

Was kostet mich eine Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft?

 

Neben einer einmaligen Aufnahmegebühr von 50 Euro, sind weitere Geschäftsanteile à 50 Euro für die anzumietende Wohnung zu leisten. Die Anzahl der Geschäftsanteile und somit die Höhe Ihres erforderlichen Geschäftsguthabens ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich. Sie richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Zimmer sowie dem Baujahr und ist wie folgt gestaffelt:

 

Bestandswohnungen

1 Zimmer (30 Anteile)€ 1.500,00
2 Zimmer (40 Anteile) € 2.000,00
3 Zimmer (50 Anteile) € 2.500,00
4 Zimmer (60 Anteile) € 3.000,00
5 Zimmer (70 Anteile) € 3.500,00

Neubauwohnungen ab 2007

1 Zimmer (60 Anteile)€ 3.000,00
2 Zimmer (80 Anteile) € 4.000,00
3 Zimmer (100 Anteile) € 5.000,00
4 Zimmer (120 Anteile) € 6.000,00
5 Zimmer (140 Anteile) € 7.000,00

Fragen zur Wohnung/Bewerbung

Wie kann ich mich auf eine Wohnung der HANSA bewerben?

Alle Mietinteressenten und Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit sich über unsere Website durch Ausfüllen des Interessentenbogens auf eine Wohnung zu bewerben.

Für Mitglieder der Genossenschaft besteht weiterhin die Möglichkeit, die HANSA Geschäftsstelle in der Drosselstraße 6, 22305 Hamburg (Barmbek) nach vorheriger Terminvereinbarung zu besuchen oder uns telefonisch zu kontaktieren, um ein Wohnungsgesuch aufnehmen zu lassen. 

Wie lange sind die Wartezeiten für eine Wohnung bei der HANSA?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Je nachdem, wie hoch die Nachfrage und die Fluktuation in den jeweiligen Stadtteilen sind, variiert die Wartezeit. Als Genossenschaft sind wir in erster Linie dazu verpflichtet, unsere suchenden Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Somit werden Interessenten erst berücksichtigt, wenn von Seiten der Mitglieder kein Interesse besteht.

Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage, Provision oder Kaution fällig?

Nein. Bei uns als Genossenschaft sind Sie bei Vertragsabschluss lediglich zur Zahlung von Genossenschaftsanteilen verpflichtet.

 

Fragen zum Vertrag

Wenn ich mit mehreren Personen einziehe, werden dann alle Personen Vertragspartner?

Einziehen können Sie mit mehreren Personen. Vertragspartner kann aber nur eine Person werden. Diese Person unterschreibt den Dauernutzungsvertrag, wird Mitglied der Genossenschaft und übernimmt somit alle Rechte und Pflichten.

Kann ich meinen Lebenspartner oder einen Untermieter in meiner Wohnung aufnehmen?
 

In jedem Fall muss die Genossenschaft das Untermietverhältnis vorher genehmigen. Wir benötigen hierzu eine schriftliche Anfrage von Ihnen mit:

 

  • Name, Geburtsdatum und aktueller Meldeanschrift des Untermieters
  • Angabe des Zeitraumes, ab wann die Untervermietung erfolgen soll
  • Angabe mit Nachweis Ihres berechtigten Interesses zur Untervermietung.

 

Die Genehmigung zur Untervermietung ergeht nur unter der Voraussetzung, dass Sie die Wohnung selbst weiterhin bewohnen. Die Untervermietung darf sich nur auf einen Teil der Wohnung beziehen. Eine vollständige Untervermietung der Wohnung wird nicht genehmigt. Das bedeutet auch: Wenn Sie als Hauptmieter aus der Wohnung ausziehen, ist auch Ihr Untermieter verpflichtet, die Wohnung zu verlassen.

Sind Haustiere erlaubt?

 

Kleintiere

 

Die Haltung von Kleintieren bedarf keiner Genehmigung. Kleintiere sind solche Tiere, die in geschlossenen Behältnissen leben und nicht frei in der Wohnung umherlaufen.

 

Hunde und Katzen:

 

Hunde und Katzen zählen nicht zu Kleintieren und sind somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Um eine Genehmigung zu erhalten, bedarf es der Zusendung einer schriftlichen Anfrage unter Nennung der Rasse, des Alters, des Rufnamens und der Zusendung eines Bildes.

Bedrohlich wirkende und alle Hunde die bundesweit in Deutschland auf einer Rassenliste für gefährliche Hunde stehen sowie Mischlinge mit diesen Rassen, werden bei der HANSA nicht genehmigt.

Gemäß gesetzlicher Vorgaben, können für einige Hunde Freistellungen durch einen Wesenstest beantragt werden. Unabhängig von einer Freistellung genehmigt die HANSA diese Hunderassen nicht.

Der Hundehalter ist nach dem Hamburgischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden verpflichtet:

 

  1. den Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen
  2. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
  3. die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen

 

Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht – dies gilt ebenfalls für unsere Wohnanlagen.

Aquarien:

Vor der Anschaffung eines großen Aquariums halten Sie bitte Rücksprache mit uns unter der Rufnummer 69201-110 des „Mein HANSA-Service“.

An wen kann ich mich bei Lärmbelästigung oder Verstößen gegen die Hausordnung wenden?

Um die Verstöße ordnungsgemäß bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen ein Schreiben, in dem die genauen Verstöße, gegebenenfalls ein Lärmprotokoll und eine Bestätigung durch Nachbarn enthalten sind. Bitte senden Sie uns dieses Schreiben postalisch oder per E-Mail. unter service(at)hansa-wohnen.de zu.


Wann bekomme ich die Betriebs-und Heizkostenabrechnung?

Sie erhalten Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach der Abrechnungsperiode. Sollten Sie die Abrechnung Ihrer Steuererklärung als Beleg für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beilegen wollen, diese aber noch nicht erhalten haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes absprechen, dass Sie diese Anlage später nachreichen. Oder Sie vereinbaren mit Ihrem Finanzamt, dass Sie für die Steuererklärung die Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vorjahres einreichen.

Ist es möglich, die Wohnung bei Alter oder Krankheit zu wechseln?

Im Zuge des HANSA-Services „Älter werden mit der HANSA“ ist es möglich, Ihre Wohnung entsprechend anzupassen oder zu wechseln. Wohnraumanpassungen sind zum Beispiel Umbauten im Bad oder der Wohnung (Dusche statt Badewanne, Haltegriffe usw.), die das alltägliche Leben wesentlich erleichtern. Wir stehen Ihnen von der Planung bis zur Finanzierung gern zur Seite und kümmern uns um die technische Durchführung.

 

Bei einem Wohnraumtausch versuchen wir, Ihnen in Ihrer gewohnten Umgebung eine vergleichbare Wohnung im Erdgeschoss zu vermitteln, so dass Sie täglich weniger Treppen zu bewältigen haben. Des Weiteren hat die HANSA einen Kooperationsvertrag mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen GmbH (ASB) abgeschlossen, durch den wir unseren Mitgliedern bei der Vermittlung von sozialen und pflegerischen Dienstleistungen behilflich sein können. Die HANSA nimmt Ihre Anfrage auf und richtet diese an den ASB. Bei der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen wird ein individueller Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen Ihnen und dem ASB geschlossen.


Sprechen Sie uns gerne unter der Rufnummer 69201-110 "Mein Hansa-Service" an - wir prüfen die Möglichkeiten.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate, wobei Altverträge und der Wechsel in eine neue HANSA-Wohnung Ausnahmen bilden können. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats bei der HANSA eingehen. In dem Schreiben müssen der ausdrückliche Wunsch der Kündigung, gegebenenfalls die Kündigung der Mitgliedschaft, die aktuelle Telefonnummer und Ihre neue Adresse enthalten sein. Die Kündigung muss mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein (eine E-Mail ohne Unterschrift reicht nicht aus).

 

Wie kann ich meinen Stellplatz kündigen?

Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen, und zwar bis zum 15. eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats.

 

Wie darf ich meine Freifläche (Balkon, Loggia, Terrasse) nutzen?

 

Grillen mit Holzkohle auf der Freifläche ist schon wegen der erhöhten Brandgefahr nicht erlaubt. Wenn ein Elektro- oder Gasgrill verwendet wird, achten Sie bitte darauf, dass sich Rauchentwicklung und Grillgeruch nicht bei den Nachbarn auswirkt.  Vielleicht sprechen Sie Ihre Nachbarn vorher an – dann haben sie eine Chance, sich darauf einzustellen und ggf. für diesen Zeitraum ihre Fenster zu schließen. Wir empfehlen, Gespräche auf dem Balkon stets in gedämpfter Lautstärke zu führen und die Ruhezeiten in jedem Falle zu beachten. 

 

Was ist in der Hausordnung geregelt?

 

Die Hausordnung ist Bestandteil des Dauernutzungsvertrages.

Hausordnung (Stand 01.01.1999)

 

 

Fragen zu den Anteilen

Erhalte ich eine Dividende auf meine Genossenschaftsanteile?

Ja, denn durch Ihre Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft sind Sie direkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Ob eine Dividende ausgezahlt wird und in welcher Höhe, entscheidet die jährliche Vertreterversammlung. Die Dividende wird grundsätzlich auf die Geschäftsanteile gezahlt, die zu Beginn des Geschäftsjahres, für das der Jahresabschluss aufgestellt wurde, bestanden. In den vergangenen Jahren wurde jeweils 4,0 Prozent Dividende ausgeschüttet.

Wie kündige ich meine Genossenschaftsanteile?

Die Kündigung der Anteile muss in Schriftform bei der Genossenschaft erfolgen. Bei Kündigung bis zum 30.09. eines Jahres scheiden Sie als Mitglied zum Ablauf desselben Jahres aus. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach stattgefundener Vertreterversammlung im Juni/Juli des darauffolgenden Jahres. Bei Kündigung nach dem 30.09. eines Jahres scheiden Sie zum Ablauf des Folgejahres aus und erhalten die Anteile im darauffolgenden Jahr nach der Vertreterversammlung, die i. d. R. im Juni/Juli stattfindet.

 

Fragen zur Genossenschaft

Was ist die Satzung einer Genossenschaft?

Die Satzung einer Genossenschaft bestimmt den Zweck der Genossenschaft, sie regelt auch die Rechte und Verantwortlichkeiten der einzelnen Genossenschaftsorgane. Zudem sind in der Satzung formelle Abläufe wie die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Wahl der Mitgliedervertreter definiert. Die Satzung ist also das Gesetz einer Genossenschaft und kann nur von den Mitgliedern beziehungsweise deren Vertretern geändert werden.

Was sind Genossenschaftsorgane?

Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung, dort hat jedes Mitglied eine Stimme. Bei vielen tausend Mitgliedern kann das schnell unübersichtlich und wenig praktikabel werden. Also wählen die Mitglieder Vertreter, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Auf je angefangene 100 Mitglieder werden ein Vertreter und ein Ersatzvertreter gewählt. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht immer aus Mitgliedern der Genossenschaft. Er bestellt seinerseits einen Vorstand und kontrolliert dessen Geschäftstätigkeit.

 

Fragen zu Reparaturen/Modernisierung

Was mache ich bei Schäden oder Fehlfunktionen in meiner Wohnung?

Bei einem Schaden in Ihrer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten: Während der HANSA-Sprechzeiten wählen Sie bitte die einheitliche Rufnummer 69201-110 des „Mein HANSA-Service“. Wir nehmen den Sachverhalt auf und informieren den zuständigen Hauswart. Wenn es sich um einen Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten handelt, setzen Sie sich bitte mit der Notdienstzentrale unter der Rufnummer 345-110 in Verbindung. Dieser Service sollte allerdings nur in äußersten Notfällen in Anspruch genommen werden, die nicht bis zum nächstfolgenden Tag warten können.

 

Kann meine Wohnung im bewohnten Zustand von der HANSA modernisiert werden?

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Teilmodernisierung (Küche und/oder Badezimmer) im bewohnten Zustand in Ihrer Wohnung durchzuführen. Hierfür benötigen wir einen schriftlichen Antrag von Ihnen, woraufhin sich Ihr Hauswart die betroffenen Räume ansieht und Sie über die Wartezeiten aufklärt. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anträge ist momentan mit einer Wartezeit von 12 bis 18 Monaten zu rechnen. Als Mitglied erhalten Sie eine Staffelmiete in Höhe von 3 % alle zwei Jahre. Für den Zeitraum der Staffelmiete wird die Mietererhöhung nach BGB ausgeschlossen.

 

Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr wird innerhalb des Folgejahres erstellt. Zu dem genauen Fertigstellungstermin können wir leider keine Aussage treffen. Sobald die Abrechnung erstellt ist, erhalten Sie diese auf postalischem Wege.

 

Warum wurde meine Vorauszahlung angepasst?

Durch die Anpassung soll eine möglichst realistische Bemessung der Vorauszahlungen erreicht werden, sodass bei Ihrer nächsten Nebenkostenabrechnung weder ein großes Guthaben noch eine hohe Nachforderung unsererseits entstehen. Die uns zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung bekannten Kostensteigerungen haben wir berücksichtigt.

 

Kann ich meine Vorauszahlung anpassen?

In der Regel passen wir die Vorauszahlung nicht auf Wunsch des Mieters an, da durch die von uns vorgenommene Anpassung eine möglichst realistische Bemessung der Vorauszahlungen erreicht werden soll, sodass bei Ihrer nächsten Nebenkostenabrechnung weder ein großes Guthaben noch eine hohe Nachforderung unsererseits entstehen. Dabei berücksichtigen wir die uns zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung bekannten Kostensteigerungen.

 

Sollte Ihr Anpassungswunsch auf veränderten Lebensumständen (Geburt eines Kindes o. Ä.) basieren, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

 

Wie erhalte ich mein Guthaben?

Sollte uns ein aktives SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, verrechnen wir das Guthaben mit der nächsten fälligen Miete. Sollten Sie Ihre Miete selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, verrechnen Sie (oder z. B. die Sozialbehörde) das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit der nächsten fälligen Miete und überweisen dann den Restbetrag. Bitte legen Sie die Nebenkostenabrechnung bei Bedarf der Sozialbehörde vor.

 

Wie erhalte ich eine Kopie meiner Nebenkostenabrechnung?

Hierfür können Sie sich gerne telefonisch unter 040 69201-110 oder via E-Mail an den „Mein HANSA-Service“ wenden. Den postalischen Versand einer Abrechnungskopie bieten wir Ihnen einmal im Jahr kostenfrei an.

 

Wo sind die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Abrechnung ausgewiesen?

Der Nachweis für Aufwendungen gem. § 35a EstG ist auf der letzten Seite der Nebenkostenabrechnung zu finden. Diesen Nachweis benötigen Sie ggf. für Ihre Steuererklärung.

 

Fragen zur Stellplatzanmietung

Bietet die HANSA auch Garagen und Stellplätze an?


Unsere Stellplätze vergeben wir ausschließlich über eine Warteliste. Wenn Sie aufgenommen werden möchten, nutzen Sie bitte das Formular „Stellplatzgesuch“ unter Service > Downloads hier auf unserer Website und schicken es uns ausgefüllt (gerne über die App „Mein HANSA-Service“ oder per E-Mail) an uns zurück.

Sobald ein Stellplatz frei wird und Sie der Reihenfolge nach an der Reihe sind, melden wir uns automatisch mit einem Angebot. Zwischenzeitliche Nachfragen zum aktuellen Stand sind daher nicht notwendig.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass bei der Vergabe grundsätzlich Mieter*innen der jeweiligen Wohnanlage Vorrang haben.

Wir bitten um Verständnis, dass ein Stellplatztausch innerhalb derselben Anlage grundsätzlich nicht möglich ist. Um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen, erfolgen Neuvergaben ausschließlich über unsere Warteliste. Individuelle Tauschvereinbarungen können wir daher nicht berücksichtigen.
 

 

 

Fragen rund um den Rauchwarnmelder

Warum wurden die Funkrauchwarnmelder verbaut?

 

Als Wohnungseigentümer sind wir verpflichtet, unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Verträge mit dem alten Dienstleister sind zum 31.12.2018 ausgelaufen. Nach sorgfältiger Prüfung hat die HANSA festgestellt, dass die regelmäßige Funktionsüberprüfung vor Ort nicht mehr den aktuellen technologischen Standards entspricht und sich daher für moderne Funkrauchwarnmelder entschieden.  

 

Welchen Vorteil bieten die Funkrauchwarnmelder für Sie?

 

Die in den Geräten verbaute Funktechnologie ermöglicht eine komplette Ferninspektion ohne Betreten der Wohnung. Der jährliche Wartungstermin entfällt.

 

Wie hoch ist die Funkbelastung der Funkrauchwarnmelder?

 

Zusammengenommen ist die Strahlungsbelastung durch die Rauchwarnmelder auf das Jahr gerechnet zu vergleichen mit einem vier- bis fünf minütigen Handy-Telefonat.   

 

Wird die Privatsphäre gefährdet?

 

Nein, die Überprüfung erfolgt maximal einmal wöchentlich und dauert nur einen Sekundenbruchteil. Damit lassen sich weder Bewegungsprofile noch eine Anwesenheit von Personen ermitteln oder Rückschlüsse auf das Verhalten der Bewohner ziehen. Die Rauchwarnmelder speichern und funken genau die Werte, die ein Prüfer bei einer Vor-Ort- Begehung manuell erfassen und in eine Datenbank übertragen würde.

 

Was wird konkret bei der Wartung der Geräte geprüft?

 

Die ausgesendeten Informationen dienen ausschließlich der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft des Melders. Dabei beinhaltet die Inspektion eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, keine funktionsrelevante Beschädigung des Melders vorliegt, die Funktion der Warnsignale gegeben ist und keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe des Rauchwarnmelders den Raucheintritt verhindern (z. B. Einrichtungsgegenstände, wie Kronleuchter oder Vorhänge).

Andere Daten, wie etwa Temperatur, die Uhrzeit, die Luftfeuchtigkeit, Töne, Bewegungen etc. können mit diesem Gerät nicht erfasst werden.

 

Weitere Informationen zum verbauten Funk-Rauchwarnmelder 2 finden Sie hier.

 

 

Fragen zu Legionellen

Was sind Legionellen und wie vermehren sie sich?

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die in geringer Konzentration natürlicherweise im Wasser vorkommen können. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl ein natürlicher Bestandteil von Grundwasser und Oberflächengewässern sind. Daher können auch in unserem Trinkwasser kleinere Mengen Legionellen vorkommen. In warmem Wasser (25 – 45 °C) können sie sich stark vermehren. Zusätzlich begünstigt stagnierendes Wasser das Wachstum, wie beispielsweise selten genutzte Wasserleitungen an Waschbecken oder Duschen/Badewannen. Bei Wassertemperaturen ab 60 °C sterben sie ab.

 

Sind Legionellen gefährlich?

Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wasserdampfes kann zur Infektion führen. Ein besonders hohes Risiko für eine Infektion besteht für ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem oder chronischen Erkrankungen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt keine Gesundheitsgefahr dar.

 

Wie läuft eine Legionellenuntersuchung ab?

Wir von der HANSA sind dazu verpflichtet, Warmwasseranlagen mit zentraler Warmwasserbereitung regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen. Dafür werden im Gebäude werden an mehreren Stellen Wasserproben genommen. Dies kann auch einzelne Wohnungen betreffen. Die Proben dürfen nur von einem zugelassenen Unternehmen genommen und von einem zugelassenen Labor untersucht werden.
Mieter*innen, in deren Wohnungen Proben entnommen werden müssen, werden von uns rechtzeitig informiert. Wir bitten Sie, die Wohnung an diesem Termin zugänglich zu machen. Dies ist sehr wichtig, weil alle Proben gleichzeitig genommen werden müssen. 
 

Welche Grenzwerte gibt es bei Legionellen?

Der Wert von Legionellen wird in kolonienbildenden Einheiten (KBE) gemessen.

Kategorie

Anzahl Legionellen/100 ml

Geringe Konzentration

bis 100

Mittlere Konzentration100 – 1.000
Hohe Kontamination1.001 – 10.000
Extrem hohe Kontaminationüber 10.000

                                                                                                                                       

Welche Maßnahmen sind bei einer Überschreitung zu tun?

Geringe Konzentrationen von Legionellen kommen natürlicherweise im Wasser vor und sind unbedenklich. Bis zu 100 KBE pro 100 ml Wasser sind gar keine Maßnahmen notwendig. Wenn der Wert höher als 100 KBE/100 ml ist, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Zudem müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um den Wert wieder zu senken, zum Beispiel eine thermische Desinfektion. Bei einer extrem hohen Kontamination können Nutzungseinschränkungen durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, z. B. Duschverbote oder der Einbau von Filtern an den Armaturen.

 

Wie kann ich mithelfen, Legionellen zu vermeiden?

Trotz technischer Maßnahmen und Einhaltung der Trinkwasserverordnung benötigen wir Ihre Mithilfe zur Bekämpfung. Nutzen Sie regelmäßig sämtliche Wasserhähne und Duschbrausen in Ihrer Wohnung. Dafür muss jeder Wasserhahn innerhalb von 72 Stunden (besser täglich) für mindestens zwei Minuten geöffnet werden und das Wasser sollte sowohl warm als auch kalt laufen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der notwendigen Maßnahmen bei längerer Abwesenheit wie Urlaub, Dienstreise oder Krankenhausaufenthalt. 

Dauer Abwesenheit

bis 3 Tage

ab 3 Tage

Maßnahme vor Verlassen der Wohnung

Keine

Hauptabsperrung schließen (bei der Wasseruhr)

Leitungen durch das Öffnen des Wasserhahnes (warm und kalt) entleeren.

Warten, bis kein Wasser mehr kommt.

Wasserhahn wieder schließen.

Alternativ: alle 3 Tage 2 Minuten jeden Wasserhahn (kalt und warm) durch Dritte spülen lassen.

Nach Rückkehr in die Wohnung

Stagnationswasser ablaufen lassen

 

mind. 2 Min

Wohnungsabsperrung öffnen.

 

Wasser (warm und kalt) mind. 3 Min. laufen lassen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Legionellen haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Kevin Fellner 040 69201-278 oder Herrn Florian Zürcher 040 69201-289 von unserem HANSA Regiebetrieb Haustechnik. Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail an trinkwasser(at)hansa-wohnen.de schicken.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Fragen zu den Sparprodukten finden Sie auf der Seite Sparen.