Häufige Fragen

Fragen rund um die Mitgliedschaft und die Wohnung

Mitgliedschaft / Genossenschaftsanteile / Satzung

Wie kann ich Genossenschaftsmitglied der HANSA Baugenossenschaft werden?

 

Mitglied werden Sie nur im Zuge der Wohnungsvergabe. Wenn Sie den Zuschlag für die Anmietung einer Wohnung erhalten, kommt es zur Mitgliedschaft. 
 
Wenn Sie langfristig auf der Suche nach Wohnraum sind, können Sie sich unverbindlich in unsere Mietinteressentenkartei eintragen lassen. Hierzu können Sie auf unserer Website (hansa-wohnen.de) einen Interessentenbogen ausfüllen. Hier geht’s zum Interessentenbogen.


Wir sind als Genossenschaft verpflichtet unseren Mitgliedern vorrangig Wohnraum anzubieten.  

Ferner möchten wir betonen, dass wir aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg die Wohnraumversorgung nicht gewährleisten können.

 

Welche Vorteile ergeben sich für mich aus meiner Mitgliedschaft?  

 

Die Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft bietet Ihnen viele Vorteile:


•    Aufgrund des Dauernutzungsvertrages haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht.
•    Der demokratische Aufbau gibt Ihnen die Möglichkeit zur Mitsprache.
•    Unsere Spareinrichtung bietet Ihnen lukrative Anlagemöglichkeiten.
•    Wir initiieren Nachbarschaftstreffs, stehen unseren Mitgliedern bei der Organisation von Nachbarschaftsfesten zur Seite und organisieren Veranstaltungen für unsere Mitglieder.


Unter den Dächern der Genossenschaften befindet sich Gemeinschaftseigentum und somit auch Ihr Eigentum. Jedes Mitglied ist durch das Zeichnen seiner Anteile gewissermaßen Miteigentümer und bringt sich über die Mitgliedervertreter entsprechend ein. Bei uns steht die Wohnraum-Versorgung zwar im Mittelpunkt, dennoch gibt es viele Serviceleistungen wie z.B. Nachbarschaftstreffs, Wohnanlagenfeste oder das jährliche Weihnachtsmärchen für Kinder. Wohnen bei einer Genossenschaft hat schon immer mehr bedeutet als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.

 

Was kostet mich eine Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft?

 

Neben einer einmaligen Aufnahmegebühr von 50 Euro sind weitere Geschäftsanteile in Höhe von 50 Euro für die anzumietende Wohnung zu leisten. Die Anzahl der Geschäftsanteile und somit die Höhe Ihres erforderlichen Geschäftsguthabens ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich. Sie richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Zimmer sowie dem Baujahr und ist wie folgt gestaffelt:

 

Bestandswohnungen

1 Zimmer (30 Anteile)€ 1.500,00
2 Zimmer (40 Anteile) € 2.000,00
3 Zimmer (50 Anteile) € 2.500,00
4 Zimmer (60 Anteile) € 3.000,00
5 Zimmer (70 Anteile) € 3.500,00

Neubauwohnungen ab 2007

1 Zimmer (60 Anteile)€ 3.000,00
2 Zimmer (80 Anteile) € 4.000,00
3 Zimmer (100 Anteile) € 5.000,00
4 Zimmer (120 Anteile) € 6.000,00
5 Zimmer (140 Anteile) € 7.000,00

Erhalte ich eine Dividende auf meine Genossenschaftsanteile?

 

Ja, denn durch Ihre Mitgliedschaft bei der HANSA Baugenossenschaft sind Sie direkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Ob eine Dividende ausgezahlt wird und in welcher Höhe, entscheidet die jährliche Vertreterversammlung. Die Dividende wird grundsätzlich auf die Geschäftsanteile gezahlt, die zu Beginn des Geschäftsjahres bestanden, für das der Jahresabschluss aufgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurde jeweils 4,0 Prozent Dividende ausgeschüttet.

 

Wie erhalte ich eine Dividenden- oder Steuerbescheinigung?

 

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich per App, E-Mail oder Post. Nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer und das relevante Jahr. Wir stellen die Bescheinigung schnellstmöglich aus.

 

Wie kündige ich meine Genossenschaftsanteile/Mitgliedschaft?

 

Die Kündigung der Anteile muss in Schriftform bei der Genossenschaft erfolgen. Bei Kündigung bis zum 30.09. eines Jahres scheiden Sie als Mitglied zum Ablauf desselben Jahres aus. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach stattgefundener Vertreterversammlung im Juni/Juli des darauffolgenden Jahres. Bei Kündigung nach dem 30.09. eines Jahres scheiden Sie zum Ablauf des Folgejahres aus und erhalten die Anteile im darauffolgenden Jahr nach der Vertreterversammlung, die i. d. R. im Juni/Juli stattfindet.

 

Was ist die Satzung einer Genossenschaft?

 

Die Satzung einer Genossenschaft bestimmt den Zweck der Genossenschaft. Sie regelt auch die Rechte und Verantwortlichkeiten der einzelnen Genossenschaftsorgane. Zudem sind in der Satzung formelle Abläufe wie die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Wahl der Mitgliedervertreter definiert. Die Satzung ist also das „Gesetz“ einer Genossenschaft und kann nur von den Mitgliedern beziehungsweise deren Vertretern geändert werden.

 

Was sind Genossenschaftsorgane?

 

Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Dort hat jedes Mitglied eine Stimme. Bei vielen tausend Mitgliedern kann das schnell unübersichtlich und wenig praktikabel werden. Deshalb wählen die Mitglieder Vertreter, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Auf je angefangene 100 Mitglieder werden ein*e Vertreter*in und ein*e Ersatzvertreter*in gewählt. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ und wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht immer aus Mitgliedern der Genossenschaft. Er bestellt seinerseits einen Vorstand und kontrolliert dessen Geschäftstätigkeit.
 

 

Wohnungsgesuche & Wohnungsbewerbung

Wie kann ich mich auf eine Wohnung bei der HANSA bewerben?

 

Unser Vermietungsprozess wird über eine Warteliste gesteuert.


Um auf diese Warteliste aufgenommen zu werden, bitten wir Sie, den Interessentenbogen auf unserer Website auszufüllen. Damit eröffnen Sie eigenständig ein aktives Wohnungsgesuch. Den Bogen finden Sie unter: hansa-wohnen.de/wohnen/unsere-wohnungen  

 

Der Interessentenbogen ist auch für Mitglieder vorgesehen. Damit wir Sie als Mitglied eindeutig erkennen können, geben Sie Ihre Daten bitte genauso ein, wie sie bei uns hinterlegt sind. Orientieren Sie sich dafür gern an Ihren Mitgliedsunterlagen oder an einem Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.


An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg die Wohnraumversorgung nicht gewährleisten können.

 

Bitte beachten Sie, dass es in den Stadtteilen Altona, Altstadt, Eilbek, HafenCity, Hamm Nord, Hohenfelde, Lokstedt, Ottensen, St. Georg, St. Pauli, Wandsbek Zentrum und Winterhude derzeit keine Möglichkeiten gibt, Interessenten mit Wohnraum zu versorgen.

 

Wie lange sind die Wartezeiten für eine Wohnung bei der HANSA?

 

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Je nachdem, wie hoch die Nachfrage und die Fluktuation in den jeweiligen Stadtteilen sind, variiert die Wartezeit. Als Genossenschaft sind wir in erster Linie dazu verpflichtet, unsere suchenden Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Somit werden neue Interessenten erst berücksichtigt, wenn von Seiten der Mitglieder kein Interesse besteht.

 

Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage, Provision oder Kaution fällig?

 

Nein. Bei uns als Genossenschaft sind Sie bei Vertragsabschluss lediglich zur Zahlung von Genossenschaftsanteilen verpflichtet.

 

Dauernutzungsvertrag / Mietvertrag

Wenn ich mit mehreren Personen einziehe, werden dann alle Personen Vertragspartner?

 

Einziehen können Sie mit mehreren Personen. Vertragspartner*in kann aber nur eine Person werden. Diese Person unterschreibt den Dauernutzungsvertrag, wird Mitglied der Genossenschaft und übernimmt somit alle Rechte und Pflichten.

 

Kann ich meine*n Lebenspartner*in oder eine*n Untermieter*in in meiner Wohnung aufnehmen?

Da die Untervermietung der Wohnung unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, bitten wir Sie, uns eine vom Hauptmieter bzw. von der Hauptmieterin eigenhändig unterzeichnete Willenserklärung zukommen zu lassen. Alternativ können Sie uns ein Anliegen über unsere App „Mein HANSA-Service“ zukommen lassen. 


Bitte geben Sie dabei die folgenden Informationen an:
-    Name und Geburtsdatum der einziehenden Person 
-    Zeitraum der geplanten Untervermietung 


Wenn Sie den Antrag auf anderem Wege (E-Mail, Post) einreichen wollen, finden Sie hier zur Erleichterung der Antragstellung unsere Mustervorlage. Wir bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen und uns anschließend eigenhändig unterzeichnet, gern per E-Mail in eingescannter Form, zu übermitteln. Nach Prüfung Ihrer Anfrage werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen.

Die Genehmigung zur Untervermietung ergeht nur unter der Voraussetzung, dass Sie die Wohnung selbst weiterhin bewohnen. Die Untervermietung darf sich nur auf einen Teil der Wohnung beziehen. Eine vollständige Untervermietung der Wohnung wird nicht genehmigt. 


Das bedeutet auch: Wenn Sie als Hauptmieter*in aus der Wohnung ausziehen, ist auch Ihr*e Untermieter*in verpflichtet, die Wohnung zu verlassen.



Sind Haustiere erlaubt?

 

Kleintiere


Die Haltung von Kleintieren bedarf keiner Genehmigung. Kleintiere sind solche Tiere, die in geschlossenen Behältnissen leben und nicht frei in der Wohnung umherlaufen.

 

Hunde


Hunde zählen nicht zu Kleintieren und sind somit genehmigungspflichtig.

Um eine Genehmigung zu erhalten, bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage unter Angabe der Rasse, des Alters und des Rufnamens des Tieres sowie unter Beifügung eines Fotos einzureichen. Nutzen Sie hierfür gerne unsere App „Mein HANSA-Service“.


Bedrohlich wirkende und alle Hunde, die bundesweit in Deutschland auf einer Rassenliste für gefährliche Hunde stehen, sowie Mischlinge mit diesen Rassen, werden bei uns nicht genehmigt.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben können für einige Hunde Freistellungen durch einen Wesenstest beantragt werden. Unabhängig von einer Freistellung genehmigen wir diese Hunderassen nicht.
Hundehalter*innen sind nach dem Hamburgischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden verpflichtet:


1.    den Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen
2.    eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
3.    die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen

Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht – dies gilt ebenfalls in unseren Wohnanlagen.
 

Katzen


Katzen zählen nicht zu Kleintieren und sind somit genehmigungspflichtig. 


Für die Erteilung einer Genehmigung bitten wir Sie, uns schriftlich mitzuteilen, wie viele Katzen derzeit in der Wohnung gehalten werden und wie viele neu beantragt werden. Nutzen Sie hierfür gerne unsere App „Mein HANSA-Service“.

 

 

An wen kann ich mich bei Lärmbelästigung oder Verstößen gegen die Hausordnung wenden?

 

Damit wir die gemeldeten Verstöße ordnungsgemäß bearbeiten können, bitten wir Sie, uns ein Schreiben zu übermitteln, in dem die genauen Verstöße beschrieben sind. Falls vorhanden, fügen Sie bitte ein Lärmprotokoll sowie eine Bestätigung durch Nachbarn bei. Sie können uns das Schreiben über unsere App „Mein HANSA-Service“, per Post oder per E-Mail an service@hansa-wohnen.de zukommen lassen.
 

Ist es möglich, die Wohnung bei Alter oder Krankheit zu wechseln?

 

Im Zuge unseres Serviceangebots „Älter werden mit der HANSA“ ist es möglich, Ihre Wohnung entsprechend anzupassen oder zu wechseln. Wohnraumanpassungen sind zum Beispiel Umbauten im Bad oder der Wohnung (Dusche statt Badewanne), die das alltägliche Leben erleichtern. Wir stehen Ihnen von der Planung bis zur Finanzierung gern zur Seite und kümmern uns um die technische Durchführung.
 
Bei einem Wohnraumtausch versuchen wir, Ihnen in Ihrer gewohnten Umgebung eine vergleichbare Wohnung im Erdgeschoss oder ggf. in einem Haus mit Fahrstuhl zu vermitteln, so dass Sie täglich weniger Treppen zu bewältigen haben. Des Weiteren hat die HANSA einen Kooperationsvertrag mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen GmbH (ASB) abgeschlossen, durch den wir unseren Mitgliedern bei der Vermittlung von sozialen und pflegerischen Dienstleistungen behilflich sein können. Die HANSA nimmt Ihre Anfrage auf und richtet diese an den ASB. Bei der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen wird ein individueller Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen Ihnen und dem ASB geschlossen.

Sprechen Sie uns gerne unter der Rufnummer 040 69201 - 110 („Mein HANSA-Service") an – wir prüfen die Möglichkeiten.

 

Wie kündige ich meine Wohnung?

 

Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate, wobei Altverträge und der Wechsel in eine neue HANSA-Wohnung Ausnahmen bilden können. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats bei der HANSA eingehen. In dem Schreiben müssen der ausdrückliche Wunsch der Kündigung, gegebenenfalls die Kündigung der Mitgliedschaft, die aktuelle Telefonnummer und Ihre neue Adresse enthalten sein. Die Kündigung muss mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein (eine E-Mail ohne Unterschrift reicht nicht aus).


Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Mustervorlage für die Kündigung, nutzen Sie diese bitte: https://hansa-wohnen.de/fileadmin/Downloads/Mustervorlage_Kuendigung.pdf

 

Wie kündige ich meinen Kfz-Stellplatz?

 

Die Kündigung muss schriftlich in Papierform erfolgen, und zwar bis zum 15. eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats.

 

Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Mustervorlage für die Kündigung, nutzen Sie diese bitte: https://hansa-wohnen.de/fileadmin/Downloads/Mustervorlage_Kuendigung.pdf

 

Wie kündige ich meinen Fahrradstellplatz?


Die Kündigung muss schriftlich in Papierform erfolgen. Der Mietvertrag kann von Ihnen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Mustervorlage für die Kündigung, nutzen Sie diese bitte: https://hansa-wohnen.de/fileadmin/Downloads/Mustervorlage_Kuendigung.pdf

 

Wie kündige ich meine Kinderwagen-/Rollatorbox?


Die Kündigung muss schriftlich in Papierform erfolgen. Der Mietvertrag kann von Ihnen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Mustervorlage für die Kündigung, nutzen Sie diese bitte: https://hansa-wohnen.de/fileadmin/Downloads/Mustervorlage_Kuendigung.pdf

 

Kann ich eine Mietbescheinigung anfordern?
 

Ja. Bitte wenden Sie sich schriftlich über die App, per E-Mail oder per Post an uns. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Mitgliedsnummer. Wir stellen die Bescheinigung schnellstmöglich aus.

 

Wie darf ich meine Freifläche (Balkon, Loggia, Terrasse) nutzen?


Grillen mit Holzkohle auf der Freifläche ist wegen der erhöhten Brandgefahr nicht erlaubt. Wenn ein Elektro- oder Gasgrill verwendet wird, achten Sie bitte darauf, dass sich Rauchentwicklung und Grillgeruch nicht bei den Nachbarn auswirkt.  Vielleicht sprechen Sie Ihre Nachbarn vorher an – dann haben sie eine Chance, sich darauf einzustellen und ggf. für diesen Zeitraum ihre Fenster zu schließen. Wir empfehlen, Gespräche auf dem Balkon stets in gedämpfter Lautstärke zu führen und die Ruhezeiten in jedem Falle zu beachten. 

 

Wie ändere ich meine Bankverbindung / das SEPA-Lastschriftmandat?


Bitte teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten schriftlich mit – per App, E-Mail oder Brief. Fügen Sie Ihre Mitgliedsnummer und Vertragsnummer bei.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Mustervorlage, die Sie gerne verwenden können: https://hansa-wohnen.de/fileadmin/Downloads/Mustervorlage_Bankverbindung.pdf

 

 

Reparaturen / Modernisierung

Was mache ich bei Schäden oder Fehlfunktionen in meiner Wohnung?

 

Bei einem Schaden / einer Fehlfunktion in Ihrer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten: 

 

1.    Melden Sie Ihren Schaden gerne über die App „Mein HANSA – Service“
2.    Während unserer Geschäftszeiten wählen Sie bitte die Rufnummer 040 69201 - 110 („Mein HANSA-Service“)

 

Wenn es sich um einen Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten handelt, setzen Sie sich bitte mit der Notdienstzentrale unter der Rufnummer 040 34 51 10 in Verbindung. Dieser Service sollte allerdings nur in äußersten Notfällen in Anspruch genommen werden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können. Unser Leitfaden gibt Ihnen Orientierung, in welchen Fällen die Notdienstzentrale außerhalb unserer Geschäftszeiten zuständig ist.
 
 

Wie verhalte ich mich, wenn ich Schimmel in der Wohnung habe?
 

Kontaktmöglichkeiten, Informationen zu Schimmel sowie Tipps zur Vermeidung von Schimmel finden Sie hier auf unserer Website.

 

Kann meine Wohnung im bewohnten Zustand von der HANSA modernisiert werden?

 

Es besteht die Möglichkeit, in Ihrer Wohnung eine Teilmodernisierung von Küche und/oder Badezimmer im bewohnten Zustand durchzuführen. Bitte reichen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag ein. Anschließend wird Ihr Hauswart die betroffenen Räume besichtigen und Sie über die voraussichtlichen Wartezeiten informieren. Je nach Anzahl der eingegangenen Anträge ist aktuell mit einer Wartezeit von mind. zwei Jahren zu rechnen.

Sofern die Modernisierung über die HANSA erfolgt, ist damit eine Anpassung der Miete verbunden.

 

Kann ich eine neue Küche einbauen?


Der Einbau einer neuen Küche ist genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie eine schriftliche Anfrage. Wir prüfen die Möglichkeiten und kommen auf Sie zu.

 

Betriebs- & Heizkostenabrechnung

Wann bekomme ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?


Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das laufende Jahr wird innerhalb des Folgejahres erstellt. Zu dem genauen Fertigstellungstermin können wir leider keine Aussage treffen. Sobald die Abrechnung erstellt ist, erhalten Sie diese auf postalischem Wege. 


Wir versichern Ihnen, dass Ihnen die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres nach der Abrechnungsperiode vorliegen wird.

 

Ein wichtiger Hinweis zur Steuererklärung: Sollte Ihnen die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum Termin der Abgabefrist vorliegen, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35 EStG auch in Ihrer Steuererklärung für das kommende Jahr angeben können. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Warum wurde meine Vorauszahlung angepasst?

 

Durch die Anpassung soll eine möglichst realistische Bemessung der Vorauszahlungen erreicht werden, sodass bei Ihrer nächsten Nebenkostenabrechnung weder ein großes Guthaben noch eine hohe Nachforderung unsererseits entstehen. Die uns zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung bekannten Kostensteigerungen haben wir berücksichtigt.


Kann ich meine Vorauszahlung anpassen?

 

Eine individuelle Anpassung der Vorauszahlungen auf Wunsch ist in der Regel nicht möglich. Wir bemessen die Vorauszahlungen so, dass bei der nächsten Abrechnung weder ein großes Guthaben noch eine hohe Nachforderung entsteht und berücksichtigen dabei bekannte Kostensteigerungen. Wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich verändert haben (z. B. Geburt eines Kindes), teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

Wie erhalte ich mein Guthaben?

 

Sollte uns ein aktives SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, verrechnen wir das Guthaben mit der nächsten fälligen Miete. Sollten Sie Ihre Miete selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, verrechnen Sie (oder z. B. die Sozialbehörde) das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit der nächsten fälligen Miete und überweisen dann den Restbetrag. Bitte legen Sie die Nebenkostenabrechnung bei Bedarf der Sozialbehörde vor.
 
Wie erhalte ich eine Kopie meiner Nebenkostenabrechnung?

 

Nutzen Sie hierfür gerne unsere App „Mein HANSA-Service“. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 040 69201 - 110 oder fragen Sie per Mail service@hansa-wohnen.de an. Den postalischen Versand einer Abrechnungskopie bieten wir Ihnen einmal im Jahr kostenfrei an.
 
Wo sind die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Abrechnung ausgewiesen?

 

Der Nachweis für Aufwendungen gem. § 35a EstG ist auf der letzten Seite der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu finden. Diesen Nachweis benötigen Sie ggf. für Ihre Steuererklärung.
 

Stellplatzsuche

Bietet die HANSA auch Garagen und Stellplätze an?

 

In einigen Wohnanlagen bieten wir Stellplätze (Außenstellplatz, Tiefgaragenstellplatz, Einzelgarage etc., je nach Möglichkeit) zum Mieten an. Ganz gleich welche Art von Stellplatz: Unsere Stellplätze vergeben wir ausschließlich über eine Warteliste. Wenn Sie aufgenommen werden möchten, nutzen Sie bitte das Formular „Stellplatzgesuch“ unter Service > Downloads auf unserer Website und schicken es ausgefüllt an uns zurück (gerne über die App „Mein HANSA-Service“ oder per E-Mail).

Sobald ein Stellplatz frei wird und Sie an der Reihe sind, melden wir uns automatisch mit einem Angebot. Zwischenzeitliche Nachfragen zum aktuellen Stand sind daher nicht notwendig.

 

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass bei der Vergabe grundsätzlich Mieter*innen der jeweiligen Wohnanlage Vorrang haben.

 

Wir bitten um Verständnis, dass ein Stellplatztausch innerhalb derselben Anlage grundsätzlich nicht möglich ist. Um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen, erfolgen Neuvergaben ausschließlich über unsere Warteliste. Individuelle Tauschvereinbarungen können wir daher nicht berücksichtigen.
 

Rauchwarnmelder

Warum wurden die Funkrauchwarnmelder verbaut?

Als Wohnungseigentümer sind wir verpflichtet, unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Verträge mit dem alten Dienstleister sind zum 31.12.2018 ausgelaufen. Nach sorgfältiger Prüfung hat die HANSA festgestellt, dass die regelmäßige Funktionsüberprüfung vor Ort nicht mehr den aktuellen technologischen Standards entspricht und sich daher für moderne Funkrauchwarnmelder entschieden.  

Welchen Vorteil bieten die Funkrauchwarnmelder?

Die in den Geräten verbaute Funktechnologie ermöglicht eine komplette Ferninspektion ohne Betreten der Wohnung. Der jährliche Wartungstermin entfällt.

Was wird konkret bei der Wartung der Geräte geprüft?

Die ausgesendeten Informationen dienen ausschließlich der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft des Melders. Dabei beinhaltet die Inspektion eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, keine funktionsrelevante Beschädigung des Melders vorliegt, die Funktion der Warnsignale gegeben ist und keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe des Rauchwarnmelders den Raucheintritt verhindern (z. B. Einrichtungsgegenstände, wie Kronleuchter oder Vorhänge).
Andere Daten, wie etwa Temperatur, die Uhrzeit, die Luftfeuchtigkeit, Töne, Bewegungen etc. können mit diesem Gerät nicht erfasst werden.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ein Rauchwarnmelder in meiner Wohnung piept?

 

Bitte wenden Sie sich bei Störungen rund um die Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung an die Firma Techem. Diese erreichen Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 200 12 64 (24 h erreichbar). Rufen Sie bitte aus der Wohnung an, da die Mitarbeiter von Techem Ihnen Anweisungen geben werden. Die meisten Fehlalarme können telefonisch gelöst werden.

 

Weitere Informationen zum verbauten Funk-Rauchwarnmelder finden Sie hier.

 

 

Legionellen

Tipps für sauberes Trinkwasser und zur Vermeidung von Legionellen finden Sie hier auf unserer Website.

 

Heizung

Tipps zum richtigen Heizen und Lüften finden Sie hier auf unserer Website.

 

Müll

Tipps zur richtigen Mülltrennung finden Sie hier auf unserer Website.

 

App „Mein HANSA-Service"

Was kann die App?


Mit der App können Sie Anliegen rund um Ihre Wohnung und HANSA-Mitgliedschaft jederzeit schnell und einfach melden. Viele Anliegen können für Sie so effizienter erledigt werden. Außerdem werden Sie über die App automatisch über aktuelle News und Veranstaltungen von der HANSA und Ihrem Wohnquartier informiert.

 

Wer kann die App nutzen?
 

Die App richtet sich grundsätzlich an alle Mitglieder, die in einer HANSA-Wohnung wohnen. Wenn Sie noch keinen Einladungscode erhalten haben, melden Sie sich gerne.

 

Wo kann ich die App herunterladen?


•    Apple App Store – für iPhone und iPad
•    Google Play Store – für Android-Geräte

Die Links bzw. QR-Codes für den Download finden Sie hier.

 

Wie kann ich die App nutzen?


1.    App aus dem Apple App Store bzw. Google Play Store herunterladen.
2.    Registrierung starten und den persönlichen Einladungscode eingeben.

 

Was ist der Einladungscode?


Der Einladungscode wird einmalig benötigt, um sich in der App zu registrieren. Mitglieder erhalten den Code von uns.

 

Welche Vorteile bietet die App?


•    Kontakt- und Bankdaten ändern
•    Mängel und Reparaturen melden
•    Bescheinigungen anfordern
•    Genehmigungen einholen (z. B. Haustier, Einbauküche)
•    Bearbeitungsstatus einsehen
•    Aktuelle Mitteilungen und Neuigkeiten abrufen

 

Ist die App kostenlos?


Ja. Die App, das Herunterladen sowie die Nutzung sind kostenfrei.

 

Kann ich die App auch ohne Smartphone nutzen?


Ja, dafür gibt es ein Online-Portal. Dieses kann über den Browser auf jedem PC, Tablet oder Laptop genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Nutzung, wie auch bei der App, registrieren bzw. anmelden müssen. Hier geht’s zum Online-Portal. 

 

Bleibt die HANSA auch weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar?


Ja. Die App ist eine Ergänzung unseres Serviceangebots für Sie. Das Team von „Mein HANSA-Service“ ist und bleibt auch weiterhin telefonisch sowie per E-Mail für Sie erreichbar.

 

Wie unterscheide ich zwischen Anliegen und Schaden?


•    Schäden: Echte Schäden in der Wohnung oder an der Anlage
•    Anliegen: Allgemeine Themen oder Fragen

Bitte achten Sie darauf, Schäden und Anliegen korrekt zu erfassen, damit wir Ihre Meldung direkt richtig einordnen und zügig bearbeiten können.

 

Wie melde ich ein Anliegen?


1.    In der App unten auf den Reiter „Anliegen“ klicken.
2.    Oben „Andere Anliegen“ auswählen.
3.    Auf „+ neues Anliegen melden“ klicken.

 

Wie melde ich einen Schaden?


1.    In der App unten auf den Reiter „Anliegen“ klicken.
2.    Oben „Schäden“ auswählen.
3.    Auf „+ neuen Schaden melden“ klicken.
4.    Nach Möglichkeit aussagekräftige Fotos der betroffenen Stelle hinzufügen – das erleichtert die Bearbeitung und hilft den Handwerkern.

 

Kann ich mehrere Schäden in einer Meldung erfassen?


Nein, bitte erstellen Sie für jedes Anliegen oder jeden Schaden eine eigene Meldung. Mehrere Schäden gehören nicht in eine gemeinsame Meldung.

 

Was bedeutet „Vorgang storniert“ in der App?


Wenn Sie sehen, dass ein Vorgang storniert oder verworfen wurde, heißt das nicht, dass wir ihn nicht bearbeiten. Oft wandeln wir Meldungen intern um, bündeln sie oder sie sind bereits in Bearbeitung. Technisch erscheint dann der Hinweis „Vorgang storniert“. Den aktuellen Stand und unsere Rückmeldungen sehen Sie jederzeit unter Anliegen → Abgeschlossene Vorgänge. Dort können Sie den jeweiligen Vorgang öffnen und den Nachrichtenverlauf einsehen.

 

Was kann ich tun, wenn meine Mieter-App nicht funktioniert und ich mich nicht anmelden kann?


Sollten Sie Schwierigkeiten beim Einloggen oder bei der Nutzung haben, bitten wir Sie, folgende Schritte durchzuführen:


1.    Schauen Sie zunächst, ob Sie die aktuelle App-Version haben. Wenn nicht, führen Sie ein Update durch.
2.    Schließen Sie die App vollständig und öffnen Sie sie erneut.
3.    Melden Sie sich aus der App ab und anschließend wieder an.
4.    Starten Sie Ihr Smartphone neu.
5.    Deinstallieren Sie die App und laden Sie diese erneut aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“ und fordern Sie ein neues Passwort an.
In der Regel sollte die App nach diesen Schritten wieder problemlos funktionieren. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Darf ich nach einer Meldung nachhaken oder doppelte Meldungen senden?

 

Bitte verzichten Sie auf doppelte Meldungen, E-Mails oder telefonische Anfragen zu demselben Vorgang. Zusätzliche Nachfragen verzögern die Bearbeitung, da sie manuell geprüft und zugeordnet werden müssen.