Einkommensgrenzen für die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen zur Versorgung mit staatlich geförderten Wohnungen

Einkommensgrenzen (brutto/Jahr)

 

Haushaltsgröße

1. Förderweg

2. Förderweg

3. Förderweg

Wohnraumgröße

1 Person

28.500 €

35.300 €

42.200 €

1 Zimmer oder bis 50 m2

2 Personen

42.200 €

52.500 €

62.800 €

2 Zimmer oder bis 60 m2
3 Personen53.800 €67.000 €

80.250 €

3 Zimmer oder bis 75 m2

4 Personen

65.500 €

81.600 €

97.700 €

4 Zimmer oder bis 90 m2

 

Eine Überschreitung der o.g. Wohnflächen ist zudem möglich bei barrierefreien Wohnungen für behinderte oder alte Menschen um je 5 m2. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt.

Besonderheiten

 

Fallgruppe

Besonderheit

Alleinerziehend mit Kind

Anmietung bis 3 Zimmer möglich

Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)

Freibetrag von 4.000 € wird vom Einkommen abgezogen

Dringlichkeitsschein (WA)Wird vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt für z.B. von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Schwerbehinderte, kranke oder ältere Personen

 

Hinweis: Die Einkommensprüfung ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Bezirksamts - die Besonderheiten umfassen nur die häufigsten Fälle und ersetzen keine Rechtsberatung!

Wohnberechtigungsschein beantragen

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt. Weitere Informationen finden Sie online über den Hamburg-Service: https://www.hamburg.de/service