Einkommensgrenzen für die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen zur Versorgung mit staatlich geförderten Wohnungen
Einkommensgrenzen (brutto/Jahr)
Haushaltsgröße | 1. Förderweg | 2. Förderweg | 3. Förderweg | Wohnraumgröße |
|---|---|---|---|---|
1 Person | 28.500 € | 35.300 € | 42.200 € | 1 Zimmer oder bis 50 m2 |
| 2 Personen | 42.200 € | 52.500 € | 62.800 € | 2 Zimmer oder bis 60 m2 |
| 3 Personen | 53.800 € | 67.000 € | 80.250 € | 3 Zimmer oder bis 75 m2 |
4 Personen | 65.500 € | 81.600 € | 97.700 € | 4 Zimmer oder bis 90 m2 |
Eine Überschreitung der o.g. Wohnflächen ist zudem möglich bei barrierefreien Wohnungen für behinderte oder alte Menschen um je 5 m2. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt.
Besonderheiten
Fallgruppe | Besonderheit |
|---|---|
Alleinerziehend mit Kind | Anmietung bis 3 Zimmer möglich |
| Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) | Freibetrag von 4.000 € wird vom Einkommen abgezogen |
| Dringlichkeitsschein (WA) | Wird vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt für z.B. von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Schwerbehinderte, kranke oder ältere Personen |
Hinweis: Die Einkommensprüfung ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Bezirksamts - die Besonderheiten umfassen nur die häufigsten Fälle und ersetzen keine Rechtsberatung!
Wohnberechtigungsschein beantragen
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt. Weitere Informationen finden Sie online über den Hamburg-Service: https://www.hamburg.de/service
