Neuigkeiten zum Kabelfernsehen
Abschaffung Nebenkostenprivileg
Das regionale Telekommunikationsunternehmen willy.tel versorgt die HANSA-Wohnanlagen seit einigen Jahren mit Kabelfernsehen. Bislang wurden die Kosten des Kabelanschlusses über die Betriebskosten umgelegt (Nebenkostenprivileg).
Das ändert sich demnächst mit einer aktuellen Gesetzesänderung zum Kabelfernsehen, die für ganz Deutschland gilt: Spätestens ab dem 01.07.2024 dürfen Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr über die Betriebskosten in der Miete abgerechnet werden.
Was bedeutet das jetzt für Sie?
Anders als oft zu lesen, müssen Sie als HANSA-Mitglied und willy.tel-Nutzer*in zum aktuellen Zeitpunkt nicht aktiv werden. Sie können Ihr Kabelfernsehen erstmal weiterhin so nutzen wie bisher. Ihr Fernsehsignal wird jetzt nicht abgestellt. Sie brauchen zum jetzigen Zeitpunkt keinen neuen Vertrag mit einem Anbieter für die Fernsehversorgung abzuschließen.
Wie geht es in den nächsten Wochen weiter?
Ab dem 01.07.2024 werden Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet.
Gemeinsam mit willy.tel bereiten wir derzeit alle notwendigen Maßnahmen sowie Vertragsmodalitäten für die Umsetzung der Gesetzesänderung vor. Parallel plant willy.tel die technische Umstellung aller Wohnungen der HANSA. Diese Maßnahme wird nicht in allen Wohnanlagen bis zum 01.07.2024 abgeschlossen sein, was für Sie aber keinen Nachteil darstellen soll: Sie können ab dem 01.07.2024 wie gewohnt über Kabel fernsehen – Kosten dafür entstehen Ihnen ab dem 01.07.2024 bis zum Abschluss der Umstellung in Ihrer Wohnanlage nicht.
Sobald uns der Umstellungstag für Ihre Wohnanlage bekannt ist, erhalten Sie eine separate Information mit allen notwendigen Modalitäten und dem zukünftigen Preis für den Abschluss eines Einzelvertrages. Bitte warten Sie so lange und werden Sie bis dahin nicht selbst aktiv. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder alternative Empfangsarten wie IPTV, DVB-T2 etc. in Betracht ziehen.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist Kabelfernsehen?
Beim Kabelfernsehen empfangen Sie Ihr Fernsehsignal über einen Kabelanschluss, unabhängig vom Internet.
Was ändert sich zum 01.07.2024?
Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist abgeschafft, die Übergangsfrist endet am 30.06.2024. Das bedeutet: Ab dem 01.07.2024 dürfen Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden. Wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen empfangen und damit nutzen möchten, benötigen Sie ab Umstellung Ihrer Wohnanlage einen Einzelvertrag mit dem Versorger der HANSA, dem regionalen Telekommunikationsunternehmen willy.tel. Der Tag der Umstellung sowie weitere Details werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt.
Warum ändert sich etwas?
In den 1980er Jahren wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg eingeführt: Damit wurde es Vermieter*innen ermöglicht, die Kosten des Kabelanschlusses über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umzulegen. Ziel des Nebenkostenprivilegs war es, das damals neue Kabelfernsehnetz möglichst vielen zugänglich zu machen. Seit Einführung des Nebenkostenprivilegs in den 1980er Jahren hat sich beim Fernsehempfang aber viel getan: Es gibt nicht nur Kabel, sondern weitere Empfangsarten für Fernsehen, zum Beispiel IPTV (Fernsehen über das Internet).
Indem die Kosten des Kabelanschlusses über die Betriebskosten umgelegt wurden, bezahlten Mieter*innen automatisch für den Kabelfernsehempfang, ganz gleich, ob sie Kabel für Fernsehempfang nutzten oder nicht. Dieses Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft: Kosten des Kabelanschlusses dürfen nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden. Für Sie als Mieter*in bedeutet das: Sie benötigen ab dem Tag der Umstellung in Ihrer Wohnanlage einen Einzelvertrag mit unserem Versorger, der willy.tel.
Was muss ich tun, um weiterhin Kabelfernsehen schauen zu können?
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Tag der Umstellung in Ihrer Wohnanlage ein schriftliches Angebot von uns und der willy.tel für die Kabelfernseh-Versorgung. Bei Fragen ist willy.tel nur einen Klick oder Anruf entfernt: per Mail unter info@willytel.de oder telefonisch unter 0800 – 333 44 99.
Und wenn ich kein Kabelfernsehen mehr nutzen möchte?
Sie sind nicht verpflichtet, Kabelfernsehen zu nutzen. Eine Alternative ist zum Beispiel sogenanntes IPTV, bei dem das Fernsehsignal über das Internet übertragen wird. Dafür benötigen Sie einen Internetanschluss und schließen einen eigenen Vertrag mit einem IPTV-Anbieter ab.
Wird Kabelfernsehen zukünftig teurer?
Durch die Umstellung wird Kabelfernsehen leider etwas teurer – dies liegt am erhöhten Verwaltungsaufwand, den willy.tel durch die Umstellung auf Einzelverträge hat. Als HANSA-Mitglied genießen Sie aber den Vorteil, dass wir als Genossenschaft für Sie attraktive Sonderkonditionen mit willy.tel aushandeln.
Für den TV-Empfang staffelt sich der Preis wie folgt:
1) bereits per Glasfaser angeschlossene Wohnung: 4,90 €/mtl.
2) noch nicht per Glasfaser angeschlossene Wohnung: 6,90 €/mtl.
Um die preisliche Differenz auszugleichen, konnten wir mit willy.tel erfolgreich eine Besonderheit verhandeln: Wenn sich das jeweilige Mitglied eines nicht mittels Glasfaser angeschlossenen Haushalts dazu entschließt, auch einen Internet-Telefon-Vertrag mit willy.tel abzuschließen, reduziert sich der Preis für den TV-Empfang von 6,90 €/mtl. auf 4,90 €/mtl.; gleiches gilt natürlich, wenn das Mitglied bereits einen Internet-Telefon-Vertrag mit willy.tel abgeschlossen hat.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum Kabelfernsehen wenden Sie sich bitte direkt an willy.tel:
E-Mail: info@willytel.de
Telefon: 0800 - 333 44 99
Vor Ort in einem willy.tel Service-Center: z. B. Lesserstraße 73, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
Selbstverständlich steht Ihnen unser Mein HANSA-Service unter der bekannten Rufnummer 040 – 692 01 110 während der üblichen Geschäftszeiten auch für Fragen zur Verfügung.